Gemeinschaftskonto Vergleich 2024: 12 gemeinsame Konten im Überblick
Ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen empfiehlt sich für verheiratete und zusammenlebende Paare, für Wohngemeinschaften oder für Familien, Projekte und Vereine. In unserem Gemeinschaftskonto Vergleich lässt sich ein günstiges und flexibles Gemeinschaftsgirokonto finden, das garantiert auf jede Lebenssituation passt. Mit dem gemeinsamen Konto lassen sich die täglichen Ausgaben besser organisieren und für den Urlaub gibt es oft sogar noch die Kreditkarte zum Konto dazu.
Bevor jedoch ein solches Gemeinschaftskonto eröffnet wird, müssen die eigenen Wünsche an die gemeinsame Bankverbindung definiert und dann gut alle Angebote verglichen werden! Hier erfährst du, worauf du achten musst!
Unser Tipp | Leistungen & Besonderheiten |
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DKB Kostenloses Girokonto |
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Gemeinschaftskonto Vergleich: 12 gemeinsame Girokonten im Überblick (10/2024)
12 kostenlose und günstige Gemeinschaftskonten stellen wir dir in unserer Vergleichsübersicht vor. Wir haben die wichtigsten und besten Angebote unter die Lupe genommen und stellen dir ausführlich die einzelnen Kontomodelle vor.
Vergleiche, was die einzelnen Banken zu bieten haben und erfahre, welche interessanten Features dieser Konten haben und für wen sie sich am besten eignen.
Nr. | Bank / Anbieter | Grundpreis pro Monat | Prämie / Aktion | Karten | Besonderheiten | Mehr Infos |
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Kostenlos unter Bedingungen |
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1. | DKB Kostenloses Girokonto Empfehlung mit Geldeingang | 0,00 € ab 700 € Geldeingang im Monat, sonst 4,50 € pro Monat. Für alle unter 28 Jahren dauerhaft kostenlos. | keine | Girocard: 1. Karte: 0,99 € mtl. 2. Karte: 0,99 € mtl. Kreditkarte (Debit): 1. Karte: 0 € 2. Karte: 0 € |
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2. | comdirect Girokonto | 0,00 € in den ersten 6 Monaten, dann ab 700 € Geldeingang im Monat, sonst 4,90 € mtl. Für alle unter 28 Jahren dauerhaft kostenlos. | bis zu 150 € Prämie (bis 05.12.2024) | Girocard: 1. Karte: 1 € mtl. (optional) 2. Karte: 1 € mtl. (optional) Kreditkarte: 1. Karte: 0 € 2. Karte: 0 € |
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3. | Commerzbank Kostenloses Girokonto | 0,00 €, ab 700 € Geldeingang im Monat, sonst 9,90 € mtl. | 50 € Prämie | Girocard: 1. Karte: 0 € 2. Karte: 10 € Kreditkarte (virtuell): 1. Karte: 0 € 2. Karte: 0 € |
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4. | 1822direkt 1822MOBILE | 0,00 €, ab einem monatlichen Geldeingang von 0,01 €, sonst 1,90 € mtl. | 50 € Prämie (bis 30.09.2024) | Girocard: 1. Karte: 0 € 2. Karte: 0 € Kreditkarte: wird nicht angeboten |
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5. | Postbank Giro start direkt | 0,00 €, für alle jungen Menschen von 7 bis 22 Jahren | keine | Girocard: 1. Karte: 0 € 2. Karte: 6 € Kreditkarte: 1. Karte: 0 € 2. Karte: 0 € |
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6. | 1822direkt Girokonto Klassik | 0,00 €, ab 700 € Geldeingang im Monat, sonst 3,90 € mtl. | 100 € Prämie (bis 30.09.2024) | Girocard: 1. Karte: 0 € 2. Karte: 0 € Kreditkarte: 1. Karte: 30 € 2. Karte: 30 € |
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7. | ING Girokonto | 0,00 €, ab 700 € Gehaltseingang im Monat & für alle unter 28 Jahren, sonst 4,90 € mtl. | 150 € Gutschrift (bis 30.11.2024) | Girocard: 1. Karte: 0,99 € mtl. 2. Karte: 0,99 € mtl. VISA Card [Debitkarte]: 1. Karte: 0 € 2. Karte: 0 € |
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8. | Postbank Giro extra plus | 0,00 €, ab 3.000 € Geldeingang im Monat, sonst 10,90 € mtl. | keine | Girocard: 1. Karte: 0 € 2. Karte: 6 € Kreditkarte: 1. Karte: 0 € 2. Karte: 0 € |
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Kostenpflichtige Gemeinschaftskonten |
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9. | bunq Easy Bank | 2,99 € mtl. | keine | Karten: 1 Karte inklusive (Maestro oder Mastercard) |
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10. | Postbank Giro plus | 4,90 € | keine | Girocard: 1. Karte: 0 € 2. Karte: 6 € Kreditkarte: 1. Karte: 0 € 2. Karte: 0 € |
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11. | bunq Easy Money | 8,99 € mtl. | keine | Karten: bis zu 3 Karten inklusive (Maestro & Mastercard) |
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12. | bunq Easy Green | 17,99 € mtl. | keine | Karten: bis zu 3 Karten inklusive (Maestro & Mastercard) |
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Gemeinschaftskonto: Das Wichtigste in Kürze
- Gemeinschaftskonto ist ein Girokonto mit mindestens zwei Kontoinhabern.
- Kann als UND-Konto oder als ODER-Konto geführt werden.
- Jeder Kontoinhaber erhält eine eigene Girokarte.
- Kann von Ehepaaren, Lebenspartnerschaften, Lebensgemeinschaften, Familien, WGs, Erbengemeinschaften, Vereinen und Projektpartnern eröffnet werden.
- Wird meist als Haushaltskonto neben den persönlichen Girokonten geführt.
- Wird von Filialbanken oder Direktbanken angeboten.
Inhaltsverzeichnis: Gemeinschaftskonto
Gemeinschaftskonto: Die wichtigen Grundlagen einfach erklärt
Was ist ein Gemeinschaftskonto?
Wenn zwei Menschen heiraten oder zusammenziehen, stellt sich die Frage nach einer gemeinsamen Organisation der Finanzen. Hier kommt das Gemeinschaftskonto ins Spiel.
Im Prinzip handelt es sich dabei um ein normales Girokonto. Mit einem Unterschied: Geführt wird es von beiden Partnern als gleichberechtigte Kontoinhaber und eignet sich somit ideal, um alle Kosten rund um den Haushalt wie Miete, Wasser, Strom, Telefon, Lebensmittel und gemeinsame Anschaffungen zu finanzieren.
Lediglich die Hälfte aller Ehepaare in Deutschland führt ein gemeinsames Girokonto. Der Rest nutzt einfach das bereits bestehende Konto eines Partners und stellt dem anderen eine Verfügungsvollmacht aus.
- Der Unterschied zwischen dem Gemeinschaftskonto und dem Einzelkonto ist, dass bei einem gemeinsamen Girokonto mindestens zwei Personen gleichberechtigt als Kontoinhaber eingetragen sind.
- Bei einem gemeinsamen Konto dürfen alle Kontoinhaber über das gesamte Guthaben frei verfügen. Das bedeutet, du kannst, ohne deinen Partner vorher zu informieren, Bargeld abheben, Überweisungen tätigen oder den Dispokredit beanspruchen. Dieses Kontenmodell ist auch als das sogenannte ODER-Konto bekannt.
Gemeinschaftskonto vs. Einzelkonto – Wo sind die Unterschiede?
Bei der gängigen Variante von einem gemeinsamen Konto – ODER-Konto – kann jeder Mitinhaber vollkommen selbstständig Überweisungen tätigen und Geld abheben. Das Guthaben auf dem Konto gehört beiden Inhabern jeweils zur Hälfte, sofern keine anderen Abmachungen getroffen wurden. Das bedeutet gleichzeitig, dass auf dem Gemeinschaftsgirokonto die Inhaber gesamtschuldnerisch haften. Hat etwa ein Partner den Dispokredit vollkommen ausgereizt, nimmt die Bank gegebenenfalls den anderen in die Pflicht, diese Schulden wieder auszugleichen. In der Regel verfügt ein Gemeinschaftskonto über zwei Inhaber.
Manche Banken bieten jedoch auch drei oder mehr Kontoinhaber an, was für ein WG-Konto interessant ist. Hier gelten allerdings dieselben Regeln: Jedem gehört das Guthaben zu gleichen Anteilen und jeder haftet entsprechend für Schulden auf dem Wohngemeinschaftskonto.
Ein Einzelkonto läuft auf einen Inhaber, der die alleinige Kontrolle darüber hat, was auf seinem Bankkonto passiert.
Du hast für dein Einzelkonto die Möglichkeit, deinem Partner eine Vollmacht zu erteilen. Dein Partner erhält dann eine eigene Girokarte und kann damit einkaufen, Geld abheben oder Überweisungen vornehmen.
Die Kontovollmacht kannst du allerdings ohne Angabe von Gründen jederzeit wieder entziehen. Es ist daher möglich, auch ein Einzelkonto gemeinschaftlich zu führen, wobei dein Partner zu keinem Zeitpunkt gleichberechtigt ist.
Welche Vorteile und Nachteile hat ein Gemeinschaftsgirokonto?
Vorteile
Ein Gemeinschaftsgirokonto vereinfacht die Organisation der Finanzen in einem Haushalt. Beide Partner haben stets Einblick in die regelmäßigen Ausgaben und können sie von einem separaten Konto realisieren.
Ausgleichsbuchungen und Streit, wer wie viel zu bezahlen hat, erübrigt sich mit einem gemeinsam geführten Konto. Vorab wird einfach anhand der Einkommensverhältnisse geregelt, wer welchen Anteil entrichtet.
Nachteile
Ein Gemeinschaftskonto setzt viel Vertrauen voraus. Schließlich kann ein Kontoinhaber ohne das Wissen des anderen frei über das Guthaben verfügen und im schlimmsten Fall alles abheben und sogar den Dispo ausschöpfen.
Kompliziert wird es auch, wenn ein Partner von einer Pfändung betroffen wird, denn das legt das gesamte Bank-Girokonto lahm.
Im Falle einer Trennung oder Auflösung der WG können Probleme auftauchen, falls die Betreffenden im Streit auseinandergehen. Denn um ein gemeinsames Bankkonto zu kündigen, sind Einverständnis und Unterschrift aller Kontoinhaber notwendig.
Für wen eignet sich ein gemeinsam geführtes Konto?
Ein gemeinsames Konto eignet sich immer dann, wenn gemeinsam gewirtschaftet wird. Ehe– und Lebenspaare finanzieren damit Miete, Nebenkosten und Alltag. Auch in Wohngemeinschaften hat sich dieses Prinzip bewährt.
Daneben kommt das gemeinsame Konto auch für Erbengemeinschaften infrage, um nach dem Tod eines geliebten Menschen finanzielle Dinge zu organisieren.
Manchmal entschließen sich auch Freiberufler zu diesem Schritt, wenn zusammen an einem Projekt gearbeitet wird. Viele Familien nutzen ein Girokonto als Familienkonto.
Wer darf ein Gemeinschaftskonto eröffnen?
Ein Gemeinschaftskonto eröffnen dürfen
- Ehepaare,
- Lebenspartner,
- Paare, die zusammenleben,
- Paare, die ohne Trauschein zusammenleben,
- Wohngemeinschaften,
- Erbengemeinschaften,
- Vereine,
- Projektpartner,
- oder ein Freundeskreis.
Alle Kontoinhaber müssen 18 Jahre oder älter sein und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Je nach Bank ist für mindestens einen Kontoinhaber ein monatlicher Gehaltseingang verpflichtet, andere Geldinstitute sind flexibler.
Das ist auch von der rechtlichen Stellung her interessant. Wenn du arbeitest und dein Partner nicht, richtet dir die Bank einen Dispokredit ein. Den darf jedoch dein Partner ebenfalls nutzen, da ihr bei einem Gemeinschaftskonto gleichberechtigt seid.
Grundsätzlich also alle Personen, die gemeinsam leben, sparen oder Ausgaben teilen möchten. Da alle Kontoinhaber die gleichen Rechte und Pflichten haben, sollte allen Beteiligten vor der Eröffnung klar sein, dass untereinander ein Vertrauensverhältnis gegeben sein muss. Denn der Kontozugriff ist jederzeit durch jeden der Kontoinhaber möglich. Überzieht einer der Beteiligten das Konto, ist der andere trotzdem verpflichtet, für einen Ausgleich zu sorgen.
Worauf ist bei einem gemeinsamen Girokonto zu achten?
Am leichtesten haben es Paare, ein gemeinsames Girokonto zu eröffnen. Denn die meisten Banken verlangen, dass die Kontoinhaber über einen gemeinsamen Wohnsitz verfügen. Gerade Studenten sind oft noch bei ihren Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet (siehe dazu unser Artikel über Gemeinschaftskonten ohne gemeinsamen Wohnsitz).
Die folgende Checkliste hilft zu klären, was beim Gemeinschaftskonto eröffnen wichtig ist:
- Betreuung: Sollen die Bankgeschäfte in einer Filiale oder online erledigt werden?
- Kontoführungsgebühren: Was darf das neue Gemeinschaftskonto maximal monatlich an Gebühren kosten? Gerade Direktbanken bieten ein Gemeinschaftskonto kostenlos an, was die Haushaltskasse entlastet.
- Weitere Kosten: Welche Kosten entstehen rund ums Konto für Dienstleistungen?
- Kreditkarten: Ist eine Kreditkarte kostenlos im Kontopaket enthalten oder entstehen Zusatzgebühren?
- Bargeld: Wie ist es um die Versorgung mit Bargeld bestellt? Verfügt die Direktbank über Partner, deren Geldautomaten kostenfrei genutzt werden können? Hier entstehen sonst erhebliche Zusatzkosten. Besteht die Möglichkeit, Bargeld kostenlos oder günstig einzuzahlen?
- Umwandlung: Kann das Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umgewandelt werden?
- Kündigung: Wie gestalten sich die Kündigungsmodalitäten und -fristen?
UND-Konto oder ODER-Konto: Welche Kontoart ist die Richtige?
Von einem Gemeinschaftskonto existieren zwei verschiedene Modelle:
UND-Konto
Bei einem UND-Konto kann jede Transaktion von der Bargeldabhebung bis zur Überweisung nur gemeinschaftlich durchgeführt werden, beziehungsweise ist das Einverständnis des anderen Partners Voraussetzung.
Dieses Modell ist wenig alltagstauglich, denn damit kann nicht der Wocheneinkauf im Supermarkt schnell mit der EC-Karte bezahlt werden. Für Erbengemeinschaften ist dies allerdings das Gemeinschaftskontomodell der Wahl.
ODER-Konto
Das ODER-Konto wird von den Banken als Normalfall angesehen. Jeder der Kontoinhaber kann beliebig über das Guthaben verfügen oder den Dispokredit nutzen. Das wird zum Problem, wenn einer der Partner nicht gut mit Geld umgehen kann.
Welches Gemeinschaftskonto ist das Beste?
Ein Gemeinschaftsgirokonto eröffnen ist sowohl bei einer Filialbank als auch bei einer Onlinebank möglich. Da sich die Kontoführungsgebühren jedoch erheblich unterscheiden, ist ein Vergleich vorab sinnvoll.
Wenn du nicht noch zusätzliche Kontoführungsgebühren bezahlen willst, gibt es auch viele Anbieter, bei denen du ein Gemeinschafts-Girokonto zum Nulltarif eröffnen kannst.
Gemeinschaftskonto eröffnen: So funktioniert die Kontoeröffnung
Schritt für Schritt: Ein Gemeinschaftskonto eröffnen
- Aus unserem Gemeinschaftskonto Vergleich das passende Kontomodell wählen.
- Online den Kontoantrag ausfüllen und an die Bank senden – mit der Unterschrift beider Partner.
- Ausweispapiere bereitlegen und das VideoIdent-Verfahren zur Legitimierung nutzen oder mit dem ausgedruckten PostIdent-Coupon zur nächsten Postfiliale.
- Auf die Kontofreischaltung warten. Das passiert binnen weniger Minuten oder Stunden. EC- und Kreditkarten kommen mit PIN und TAN meist innerhalb von ein bis zwei Wochen.
Voraussetzungen für die Kontoeröffnung
Die Antragsteller für ein gemeinsam geführtes Bankkonto müssen volljährig und in Deutschland gemeldet sein. Es darf kein Eintrag in der Schufa vorliegen. Ist das bei einem der Partner nicht gegeben, kann das gemeinsame Konto als Guthabenkonto eröffnet werden.
Kostenloses Gemeinschaftskonto eröffnen: Das gibt es zu beachten
Gut muss nicht immer teuer sein. In unserem Gemeinschaftskonto Test hat sich gezeigt, dass viele Direktbanken ein kostenloses Gemeinschaftskonto anbieten, dessen Serviceumfang nichts zu wünschen übrig lässt. Wer ein gemeinsames Konto eröffnen will, findet in unserem obigen Vergleich mit Sicherheit ein passendes Angebot.
Wann ist ein Gemeinschaftskonto kostenlos?
Bei einem kostenlosen Gemeinschaftskonto handelt es sich um ein Girokonto ohne Kontoführungsgebühren mit mindestens zwei Inhabern, die gleichberechtigt sind.
Klassischerweise wird das Gemeinschaftskonto als Ehekonto genutzt, doch ist ein Trauschein nicht erforderlich. Das heißt, auch Paare, die zusammenleben oder Wohngemeinschaften können von einem Haushaltskonto oder WG-Konto profitieren.
Ein gemeinsames Girokonto bedeutet, dass alle Kontoinhaber nicht nur die gleichen Rechte, sondern auch die gleichen Pflichten haben. Überzieht einer das Partnerkonto bis zum Anschlag, ist der andere mit dafür verantwortlich, diese Summe auszugleichen.
Der Unterschied zu einem konventionellen Konto ist, dass bei einem kostenlosen Gemeinschaftsgirokonto keine weiteren Gebühren für die Kontoführung oder andere Dienstleistungen anfallen.
Welche Bedingungen muss ein kostenloses Gemeinschaftskonto erfüllen?
Kostenlos bedeutet nicht immer völlig umsonst. Daher ist es bei einem Gemeinschaftskonto wirklich wichtig, auch das Kleingedruckte zu lesen. Sonst wirst du eventuell von Kosten für Telefonbanking, Überweisungen, Geldabhebungen, Bargeldeinzahlungen oder Kreditkartengebühren überrascht.
Damit ein gemeinsames Bankkonto wirklich als ein Gratis-Konto gilt, muss es mindestens die folgenden Kriterien erfüllen:
1. Keine Kontoführungsgebühren
Ein kostenfreies Partner-Girokonto ist und bleibt kostenlos. Wenn es sich um Aktionen wie „6 Monate keine Kontoführungsgebühren“ handelt, zahlst du danach und das Konto ist somit nicht gratis.
Du solltest auch die Finger davon lassen, wenn im Kleingedruckten Begriffe wie „Grundgebühr“ auftauchen. Das gibt es bei einem kostenlosen, gemeinsamen Konto nicht.
2. Mindestgeldeingang nicht erforderlich
Manche Banken machen die kostenlose Kontoführung bei einem Gemeinschaftskonto von einer gewissen monatlichen Summe abhängig, die auf dem Konto eingehen muss. Erst wenn dieser Punkt gewährleistet ist, oft über einen Zeitraum von ein paar Monaten hinweg, ist die Kontoführung gratis. Andere Finanzinstitute verlangen ein gewisses Guthaben, das nicht unterschritten werden darf.
Daneben gibt es das Konzept, dass die Basisleistungen des Kontos kostenfrei zur Verfügung stehen, für einen umfangreichen Service jedoch ein Mindestgeldeingang gefordert ist.
Hier solltest du im Vergleich schauen, ob du nicht eine Bank findest, die dieses Mehr an Leistungen wirklich komplett kostenlos anbietet.
3. Keine Kosten für Girocard
Wenn dir für die Girokarte oder EC-Karte Gebühren berechnet werden sollen, lass die Finger von diesem Gemeinschaftskonto. Selbst bei einer Filialbank, die Kontoführungsgebühren verlangt, sind diese Karten immer kostenlos.
Eine kostenlose Kreditkarte ist eine Mehrleistung, die zwar von vielen Banken angeboten wird, jedoch keine Pflicht für ein kostenloses Gemeinschaftskonto ist.
4. Überweisungen kosten keine Gebühren
Innerhalb des SEPA-Raumes sollte die Bank von dir keine Gebühren für Überweisungen verlangen. Dabei ist es gleichgültig, ob du online oder via ein Terminal überweist.
Vorsicht bei versteckten Kosten wie Gebühren fürs Telefonbanking. Greifst du gerne zum Hörer, um deine Transaktionen zu erledigen, kann das bei manchen Anbietern ins Geld gehen.
Übrigens sollte die Bank dir auch keine Gebühren für das Einrichten eines Dauerauftrags in Rechnung stellen.
Kostenloses Gemeinschaftskonto ohne Gehaltseingang – das gibt es noch?
Ein kostenloses Gemeinschaftskonto ohne Gehaltseingang gesucht? Da müssen wir zunächst ein wenig ausholen und uns die Frage stellen: Wann ist ein gemeinsames Konto eigentlich gratis? Bei dem Begriff „kostenlos“ gehen die Meinungen auseinander.
Es gibt einige Angebote ohne Kontoführungsgebühren. Doch hier setzt ein gemeinsames Bankkonto einen Mindestgeldeingang in Form von Lohn, Gehalt oder Rente voraus. Bedingungslos kostenlos ist ein Gemeinschaftskonto dann, wenn solche Voraussetzungen nicht erfüllt werden müssen.
Das bedingungslos kostenfreie Gemeinschaftskonto bietet dir in der Regel die folgenden Leistungen:
- kein regelmäßiger Geldeingang erforderlich
- das Bankkonto bleibt auch nach den ersten sechs Monaten kostenfrei
- die im Kontenpaket angebotenen Leistungen wie Karten oder Überweisungen werden nicht berechnet.
- im Idealfall gibt es nicht nur eine Girokarte, sondern auch gratis Prepaid-Kreditkarte
- es werden auch keine Gebühren für eine Partnerkarte verlangt – das Konto wird umsonst genutzt von allen Kontoinhabern
- der Bargeldbezug ist deutschlandweit kostenfrei möglich – entweder an eigenen Automaten, ATM von Partnerbanken oder bei Handelspartnern
Servicegebühren entstehen – wenn es ein bedingungslos kostenloses gemeinsames Girokonto sein soll – nur bei Nutzung des Dispokredits oder der geduldeten Kontoüberziehung, bei beleghaften Buchen, sofern die Bank das anbietet, Rücklastschriften, Verlust und Sperrung der Karte, Einreichen von Schecks und eventuellen Bargeldabhebungen im Ausland oder an Fremdautomaten im Inland.
Die Voraussetzungen, die beide Kontoinhaber mitbringen müssen, sind wie bei dem Girokonto mit Mindestgeldeingang:
- beide Kontoinhaber sind volljährig
- der Hauptwohnsitz befindet sich in Deutschland – meist müssen die Partner an derselben Adresse gemeldet sein
- die Schufa-Abfrage fällt nicht negativ aus
Warum können Banken ein kostenfreies Gemeinschaftskonto anbieten?
Ein Girokonto, egal ob es sich dabei um ein gemeinschaftliches Konto oder ein Einzelkonto handelt, ist für die Bank keine große Einnahmequelle. An Überweisungen, Nutzung der Karten oder Kontobewegungen verdient sie kein Geld. Erst, wenn der Kunde seinen Dispokredit nutzt, sich für ein Festgeldkonto oder ein Depot interessiert oder einen Anschaffungskredit aufnehmen möchte, winken einer Bank Einnahmen.
Hinzu kommt, dass Direktbanken, die im Gemeinschaftskonto Test ausführlich unter die Lupe genommen wurden und häufig ein Konto kostenlos anbieten, keine Filialen unterhalten und somit viele Personalkosten sparen.
Unser Tipp: Drei-Konten-Modell
Es gibt Paare, die entscheiden sich, alles auf eine Karte zu setzen und fortan nur noch ein gemeinschaftliches Konto zu führen. Solange die Beziehung intakt ist, stellt das kein Problem dar. Falls einer der Partner große Geldbeträge zu erwarten hat, kann das Finanzamt Schenkungssteuer fordern.
Sicherer für den Geldbeutel und die Nerven ist das Drei-Konten-Modell. Jeder Partner behält sein Einzelkonto und überweist nur soviel auf das gemeinsame Girokonto, wie monatlich an Fixkosten entstehen. Überschüsse können einfach auf einem zum Partnerschaftskonto gehörenden Tagesgeldkonto angespart werden.
Die rechtliche Situation bei einem gemeinsamen Girokonto
Ein Gemeinschaftskonto eröffnen erfolgt in der Regel als ODER-Konto. Das bedeutet, jeder Partner kann Transaktionen ohne Rücksprache tätigen.
Ein gemeinsames Einverständnis ist lediglich einmal bei der Kontoeröffnung, bei der Kündigung oder der Kreditaufnahme erforderlich. Dieses Modell ist flexibel, hat aber auch seine Nachteile.
Eine Alternative, die gerne von Erbengemeinschaften oder Vereinen beim Vereinskonto genutzt wird, ist das UND-Konto. Bei jeder Kontoverfügung muss der oder die Partner vorab zustimmen. Das ermöglicht jederzeit die volle Kontrolle. Manche Banken bieten allerdings kein UND-Konto an.
Steuerrechtliche Aspekte des Gemeinschaftskontos
Bei einem gemeinschaftlich geführten Konto sieht der Fiskus ganz genau hin. Das gilt für unverheiratete Paare noch mehr als für Ehepaare.
Was ist steuerlich zu beachten?
Steuerrechtlich gehören sowohl Guthaben als auch Verbindlichkeiten den Kontoinhabern zu gleichen Teilen. Das gilt auch, wenn immer nur einer einzahlt. Die Hälfte wird automatisch als Geschenk an den Partner betrachtet.
Verheiratet vs. unverheiratet
Während Verheiratete sich innerhalb von zehn Jahren 500.000 € steuerfrei „schenken“ dürfen, liegt die Grenze bei unverheirateten Paaren und allen anderen Konstellationen bei 20.000 €.
Wenn du regelmäßig größere Summen auf das gemeinsame Konto einbezahlst und nicht verheiratet bist, solltest du das berücksichtigen.
Auch der Abgeltungssteuer auf Zinsen von 25 % kannst du nur verhindern, wenn du verheiratet bist und einen Freistellungsauftrag einrichtest.
Gemeinschaftskonto und Freistellungsauftrag
Nur Ehepartner und eingetragene Lebenspartner dürfen einen Freistellungsauftrag stellen.
Bei unverheirateten Paaren wird von dem gesamten Guthaben automatisch die Kapitalertragssteuer fällig. Diese beträgt 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag.
Zinseinnahmen werden unter der Anlage KAP in der Einkommenssteuererklärung aufgelistet und mit dem Sparerpauschbetrag verrechnet. 801 € sind steuerfrei, bei zusammen veranlagten Ehepaaren sind es hingegen 1.602 €.
Steuerfalle Gemeinschaftskonto: Vorsicht vor der Schenkungssteuer
Fließen regelmäßig größere Beträge auf das Gemeinschaftskonto, kann das die Schenkungssteuer auslösen.
Bei Verheirateten wird diese erst dann fällig, wenn innerhalb von 10 Jahren der Freibetrag von 500.000 € überschritten wird. Mit 20.000 € deutlich niedriger ist die Grenze bei Unverheirateten. Hier kann schon ein großer Gehaltsunterschied die Schenkungssteuer auslösen.
Was passiert mit unserem Gemeinschaftskonto, wenn ...?
Was passiert mit dem Gemeinschaftsgirokonto bei einer Trennung oder Scheidung?
Mit der Trennung wird das Gemeinschaftskonto überflüssig. Sowohl UND- als auch ODER-Konto können von den Kontoinhabern nur gemeinsam aufgelöst werden.
Die meisten Banken verlangen, das Gemeinschaftskonto aufzulösen und nehmen keine Umwandlung in ein Einzelkonto vor.
Weigert sich der Partner, der Kontoauflösung zuzustimmen, hilft im schlimmsten Fall nur der Rechtsweg.
Das Gemeinschaftskonto im Todesfall
Im Todesfall kann das Gemeinschaftsgirokonto vom überlebenden Partner alleine gekündigt werden.
Falls es Erben gibt, sind jedoch einige Dinge zu bedenken. Denn neben dem überlebenden Kontoinhaber können jetzt auch die Erben des Verstorbenen auf das Gemeinschaftskonto zugreifen. In diesem Fall ist es sinnvoll, mit der Bank zu sprechen und die Einzelverfügungsberechtigung zu widerrufen. Damit wird das ODER- zum UND-Konto. Erben würden dann für eine Transaktion deine Zustimmung benötigen. Das schafft Ruhe, alles zu organisieren und danach das Guthaben aufzuteilen.
Möchtest du das gemeinsame Konto in ein Einzelkonto umwandeln, benötigst du die Sterbeurkunde und den Kontoeröffnungsantrag.
Das Gemeinschaftskonto im Fall einer Pfändung
Bei einer Gemeinschaftskonto-Pfändung gegen einen Partner kann das komplette Guthaben herangezogen werden. Zunächst wird das Gemeinschaftskonto gesperrt und Verfügungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Bei einem UND-Konto hat es der Gläubiger schwerer, an das Geld zu kommen. Da nur gemeinsam verfügt werden kann, müsste gegen jeden Kontoinhaber ein Titel vorliegen. In diesem Fall untersagen Banken dem Schuldner die Verfügung über das gemeinsame Girokonto.
Da nur gemeinsam verfügt werden kann, ist der Kontoinhaber ohne Schulden jedoch machtlos und kann das Konto nicht alleine nutzen.
Weitere wichtige Punkte
Ein Tagesgeldkonto als Gemeinschaftskonto eröffnen
Klassischerweise handelt es sich bei einem Gemeinschaftskonto um ein Girokonto. Bei vielen Banken besteht zudem die Möglichkeit, ein Tagesgeldkonto zu eröffnen oder es ist bereits als Unterkonto in das Girokonto integriert. Hier gelten dieselben Regeln wie beim Girokonto. Es wird gemeinsam eröffnet, gleichberechtigt oder nur gemeinsam verfügt und gemeinsam gekündigt. Das Guthaben steht beiden zur Hälfte zu.
Ein Depot als Gemeinschaftskonto eröffnen
Auch bei einem Gemeinschaftsdepot gelten dieselben Regeln wie beim Girokonto. Das Depot läuft auf beide Namen und jeder kann unabhängig Verkäufe tätigen oder eine Order aufgeben. Bei Termingeschäften zulasten des Depots, Vollmachten und der Auflösung des Depots müssen beide Kontoinhaber zustimmen.
Gemeinschaftskonto ohne Schufa – ist das möglich?
Eine Überprüfung der Schufa wird standardmäßig bei der Eröffnung von Konten durchgeführt. Hat einer der Partner einen negativen Schufa-Eintrag, kann es passieren, dass die Bank die Eröffnung des Gemeinschaftskontos ablehnt. Als Gemeinschaftskonto ohne Schufa kommt nur ein Guthaben- oder Basiskonto infrage.
Wie kann ein Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umgewandelt werden?
Banken sind nicht verpflichtet, ein Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umzuwandeln. Umgekehrt gilt dasselbe. In der Mehrheit der Fälle kündigen Partner ihr gemeinsames Konto und jeder eröffnet bei Bedarf ein neues Einzelkonto, falls die alten nicht mehr bestehen.
Wie ist es um die Einlagensicherung bei einem Gemeinschaftskonto bestellt?
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Bankkunden bis zu einer Summe von 100.000 €. Da dies pro Bankkunde gilt, verdoppelt sich der Entschädigungsanspruch bei einem Gemeinschaftskonto auf 200.000 €.
Ein Gemeinschaftskonto kündigen
Ist die Beziehung zu Ende oder wird die WG aufgelöst, müssen alle Kontoinhaber mit ihrer Unterschrift das Gemeinschaftskonto kündigen.
Die Kündigung erfolgt per Brief, am besten per Einschreiben mit Rückschein oder direkt in der Bankfiliale. Eine Kündigung per E-Mail ist erst seit Oktober 2016 gestattet. Mit einem Brief bist du jedoch immer auf der sicheren Seite.
Zusammenfassung
Ein Gemeinschaftskonto will gut geplant sein. Neben der Recherche nach einem kostenlosen Gemeinschaftskonto bei einer Direktbank oder einem günstigen Angebot einer Filialbank, solltest du auch steuerliche Aspekte beachten.
Zudem ist ein Gemeinschaftskonto eine Frage des Vertrauens. Gerade wenn eine Beziehung noch nicht so stabil ist, kann es sinnvoller sein, dem Partner zunächst für das Einzelkonto eine Vollmacht zu erteilen. Klappt das, kann das Projekt „Gemeinschaftskonto“ angegangen werden.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Gemeinschaftskonto?
Während ein reguläres Girokonto einen Kontoinhaber hat, sind es beim Gemeinschaftskonto mindestens zwei. Beide Kontoinhaber sind gleichberechtigt, was bedeutet, jeder kann unabhängig vom anderen über das Guthaben auf dem Konto und einen eventuellen Dispokredit verfügen. Diese Form des gemeinschaftlichen Kontos wird auch ODER-Konto genannt. Daneben gibt es noch das sogenannte UND-Konto, wo beide Kontoinhaber jeder Transaktion zustimmen müssen. Im Alltag ist das jedoch sehr unpraktisch.
Welches Konto als Gemeinschaftskonto?
Für ein gemeinsames Konto besteht die Wahl zwischen Filialbanken und Direktbanken. Welcher Art von Bank der Vorzug gegeben wird, richtet sich nach den persönlichen Gewohnheiten. Geht alles digital oder wird doch eine persönliche Beratung gewünscht? Eine Rolle spielen ebenfalls die Kontoführungsgebühren und die Möglichkeit kostenlos Bargeld abzuheben.
Warum ein Gemeinschaftskonto eröffnen?
Wer zusammen einen Haushalt führt, teilt sich für gewöhnlich die Kosten. Das gilt für Paare, aber auch für Wohngemeinschaften. Miete, Nebenkosten, Lebensmittel und sonstige Kosten des täglichen Bedarfs werden mit einem Gemeinschaftskonto zentral verwaltet. Es besteht ein besserer Überblick über die Finanzen.
Welche Vorteile hat ein gemeinsames Konto?
Das Gemeinschaftskonto kommt immer dann ins Spiel, wenn es um die Kosten für den Haushalt, aber auch gemeinschaftliche Anschaffungen geht. Mittlerweile hat es das klassische Haushaltsbuch ersetzt und alle Ausgaben bleiben im Blick.
Welche Risiken bringt ein gemeinschaftliches Konto mit sich?
Ein gemeinsames Konto sollten nur Personen führen, zwischen denen ein Vertrauensverhältnis herrscht. Da beide Kontoinhaber bei der gängigen Form des ODER-Kontos gleichberechtigt sind, kann jeder über das Guthaben verfügen. Das birgt auch die Gefahr, dass einer das Konto „räumt“ und den Dispo zusätzlich bis zum Anschlag nutzt.
Was kostet ein Gemeinschaftskonto?
Die Kosten für ein Partnerkonto gestalten sich recht unterschiedlich. Vom kostenlosen Gemeinschaftskonto bis hin zu Konten, die im Monat 15 € Kontoführungsgebühren kosten, reicht die Palette. Eventuell einkalkulieren musst du Kosten für Kreditkarten, oder auch Bargeldabhebungen und Bargeldeinzahlungen.
Wie eröffne ich ein Gemeinschaftskonto?
Ein Gemeinschaftskonto kann online eröffnet werden oder in einer Bankfiliale, wenn es sich um eine Filialbank handelt. Notwendig sind die Personalausweise oder Reisepässe plus Meldebescheinigung beider Kontoinhaber und der ausgefüllte Kontoantrag. Bei den meisten Banken muss einer Abfrage bei der Schufa zugestimmt werden.
Wer darf ein Gemeinschaftskonto eröffnen?
Die Kontoinhaber müssen volljährig sein und bei den meisten Banken über einen gemeinsamen Wohnsitz – in der Regel in Deutschland – verfügen. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich.
Was wird im Rahmen einer Kontoeröffnung geprüft?
Neben den Personalien der Kontoinhaber wird meist eine Abfrage bei der Schufa durchgeführt – vor allem dann, wenn ein Dispokredit gewünscht ist. Daneben wenden die Banken jeweils noch hauseigene Kriterien zwecks Bonitäts- und Risikoprüfung an. Ist für die kostenlose Kontoführung ein Mindestgeldeingang angesetzt, wird die Bank spätestens nach drei Monaten den Geldeingang prüfen.
Was ist der Unterschied zwischen einem UND- und ODER-Konto?
Bei einem ODER-Konto kann jeder Kontoinhaber unabhängig vom anderen über das Konto verfügen. Handelt es sich um ein UND-Konto, ist immer die Zustimmung des jeweils anderen Kontoinhabers erforderlich.
UND- oder ODER-Konto für ein gemeinschaftliches Konto nehmen?
Unseren Erfahrungen mit dem Gemeinschaftskonto nach sollte das ODER-Konto gewählt werden, da es extrem alltagstauglich ist. Viele Banken haben das UND-Konto aus dem Programm genommen. Es ist zu kompliziert, für jede Barabhebung oder Kartenzahlung erst die Zustimmung des anderen Kontoinhabers einzuholen. Für eine Erbengemeinschaft kann das UND-Konto jedoch sinnvoll sein. Das gilt auch für Vereine.
Wem gehört das Geld auf einem Gemeinschaftskonto?
Das Kontoguthaben gehört den Kontoinhabern zusammen, unabhängig davon, wer welchen Betrag eingezahlt hat.
Sie schreiben ganz zu Beginn, bei der DKB gäbe es ein Gemeinschaftskonto mit kostenloser Kontoführung auch ohne monatlichen Geldeingang. Kurz danach steht das Gegenteil: kostenlos ab 700 Euro Geldeingang, wie bei den meisten anderen Anbietern auch. Ich habe auf der DKB-Website nichts kostenloses gefunden. Wie kommen Sie darauf?
Hallo lieber Axel,
entschuldige die späte Antwort und vielen Dank für deinen Hinweis!
Es stimmt, dass das Gemeinschaftskonto der DKB nur noch bedingt kostenlos ist. Seit dem 14.09.2022 gelten neue Preis-Leistungs-Bedingungen (auch hier nachzulesen: https://www.dkb.de/groups/presse/pressemitteilungen/pm_220914/), die wir leider noch nicht vollständig übernommen hatten. Das haben wir nun nachgeholt und den Gemeinschaftskonten-Vergleich sowie unsere DKB-Review entsprechend aktualisiert.
Unser kleines Redaktionsteam ist immer bemüht, unsere Vergleiche und Reviews auf dem neuesten Stand zu halten. Wir beobachten daher eine Vielzahl an Banken und deren Produkte. Hinweise wie deine helfen uns daher ungemein, wenn doch mal einzelne Marktänderungen von uns unentdeckt bleiben.
Sollte dir noch etwas auffallen oder eine Frage auf der Zunge liegen, kannst du dich jederzeit wieder an uns wenden. Wir freuen uns über jede Nachricht.
Herzliche Grüße,
Alessia von Gemeinschaftskonten24.de
Revolut
Hallo Otto,
vielen Dank für Deinen Hinweis! Du hast absolut recht, dass auch Revolut seit kurzem – genauer seit April 2023 – auch Gemeinschaftskonten anbietet. Da das Release erst wenige Wochen zurückliegt, konnte sich unser Redaktionsteam noch nicht umfassend mit dem neu eingeführten Revolut Partnerkonto auseinandersetzen.
Sei aber versichert: In den nächsten Tagen bzw. Wochen holen wir das auf alle Fälle nach und veröffentlichen unsere umfassende Revolut Gemeinschaftskonto Review. Bis dahin finden sich die wichtigsten Informationen zum Partnerkonto der Neobank ab morgen im obigen Vergleich.
Hinweise, wie Deiner helfen uns, unser Informationsangebot immer aktuell zu halten und neueste Entwicklungen auf dem Finanzmarkt schnell zu erfassen. Danke also noch mal dafür!
Und sollte Dir noch etwas auffallen oder auf unseren Seiten fehlen, freuen wir uns auf weitere konstruktive Hinweise.
Herzliche Grüße
Dein Team von Gemeinschaftskonten24.de