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Ratgeber & Tipps

Herzlich willkommen bei Gemeinschaftskonten24.de! Diese Ratgeberseite richtet sich an alle Haushalte, die ihre täglichen Ausgaben wie Miete, Nebenkosten oder Lebensmittel gerne transparenter organisieren möchten und über ein gemeinsames Konto nachdenken.

Damit jedes Paar, eine WG oder ein Verein das passende Modell findet, werden hier Informationen rund um das gemeinsame Girokonto und seine Besonderheiten bereitgestellt. Gleichzeitig ermöglicht es der Gemeinschaftskonto Vergleich auf dieser Seite, das beste Partnerkonto und somit Sparpotenzial bei verschiedenen Kontonebenkosten bis hin zum uneinegschränkt kostenlosen Gemeinschaftskonto zu finden.

Wie finde ich das richtige Gemeinschaftskonto?

Bevor es darum geht, ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen, müssen Paare einige Fragen für sich klären, welche Leistungen ein Haushaltskonto bringen muss. Da die Ansprüche individuell verschieden sind, hilft es, diese Checkliste zur Entscheidungsfindung zu verwenden:

  • Soll das gemeinsame Konto in einer Filialbank oder bei einer Direktbank geführt werden?
  • Welche Kontoführungsgebühren gibt das Budget her oder soll es ein kostenloses Gemeinschaftskonto sein?
  • Reicht das Portal fürs Online-Banking aus oder wird zusätzlich eine App gewünscht?
  • Möchte ich ein Konto ohne die Verpflichtung zum Mindestgeldeingang?
  • Wird neben den Girokarten eine Kreditkarte benötigt?
  • Wo kann Bargeld abgehoben werden und zu welchen Konditionen ist das möglich?
  • Wie gestalten sich die Kosten für Bargeldbezug im Ausland?
  • Welche Kosten entstehen beim Auslandseinsatz von Giro- und Kreditkarten innerhalb der Eurozone oder weltweit?
  • Besteht die Möglichkeit, Bargeld einzuzahlen und mit welchen Kosten ist das verbunden?
  • Welche Art der Überweisung wird genutzt? Welche Preise berechnet die Bank für beleghafte Überweisungen oder Telefonbanking?
  • Wird ein Dispokredit benötigt und wie sieht der Zinssatz aus?
  • Soll es neben dem Gemeinschaftsgirokonto noch ein Unterkonto, ein Tagesgeldkonto oder ein Wertpapierdepot geben?
  • Ist in naher Zukunft geplant, einen Kredit für eine größere Anschaffung aufzunehmen und wird dafür eine Bank mit entsprechenden Finanzprodukten benötigt?
  • Werden weitere digitale Leistungen wie Multi-Banking oder elektronisches Haushaltsbuch gewünscht?
  • Ist es mir wichtig, meine Kontoeröffnung mit einer lukrativen Prämie belohnt zu sehen?

Wer kann ein Gemeinschaftskonto eröffnen?

Ein gemeinsames Konto ist der Klassiker für Ehepaare. Allerdings ist ein Trauschein nicht notwendig, um ein gemeinsames Bankkonto zu eröffnen. Das bedeutet, auch Lebenspaare, Paare ohne Trauschein, Wohngemeinschaften, Vereine und Erbengemeinschaften können von der gemeinsamen Kontoführung profitieren.

Die meisten Banken verlangen, dass die beiden Kontoinhaber am selben Hauptwohnsitz gemeldet sind. Das kann beim WG-Konto zum Problem werden, da viele Studenten noch bei ihren Eltern gemeldet sind. Unüblich sind auch mehr als zwei Kontoinhaber, doch gibt es Banken, die hier Ausnahmen machen. Alternativ besteht immer die Möglichkeit, für weitere Berechtigte eine Vollmacht einzurichten.

Vereine können ebenfalls ein Gemeinschaftskonto mit zwei Bevollmächtigten führen, doch ist das nicht bei jeder Bank möglich, da viele ausschließlich auf Privatkunden ausgerichtet sind.

Um einen Nachlass zu verwalten, bietet sich das Gemeinschaftskonto für Erbengemeinschaften an. Dieses Konto wird meistens als UND-Konto geführt.

Zwei Modelle beim Gemeinschaftskonto

Wer darüber nachdenkt, ein gemeinsames Bankkonto zu eröffnen, muss sich zunächst mit einigen organisatorischen Fragen auseinandersetzen. Beim Gemeinschaftskonto gibt es zwei verschiedene Modelle, die jeweils ihre Vor- und Nachteile haben.

Das Gemeinschaftskonto als ODER-Konto

In der Regel entscheiden sich Eheleute und Lebenspartner für das sogenannte ODER-Konto.

Bei diesem Modell steht jedem Partner die volle Verfügungsberechtigung über das Haushaltskonto zu. Jeder hat eine eigene Giro- und Kreditkarte, kann Geld abheben, Überweisungen tätigen oder den Dispokredit ausschöpfen. Eine Erlaubnis des anderen ist nicht erforderlich.

Gemeinsam vornehmen müssen Paare nur die Kontoeröffnung, wesentliche Änderungen im Vertrag oder das Schließen des Partnerschaftskontos.

Was im Alltag sehr praktisch ist, hat natürlich ebenfalls Nachteile. Basis des ODER-Kontos ist ein Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten. Denn theoretisch kann der Partner ohne das Wissen des anderen das gemeinsame Konto räumen oder den Dispo bis zum Anschlag beanspruchen.

Schulden auf dem Gemeinschaftsgirokonto sind immer Schulden der beiden Kontoinhaber. Denn jedem Partner gehört die Hälfte des Guthabens und das betrifft auch Schulden. Dritte können ein ODER-Konto pfänden lassen.

Das Gemeinschaftskonto als UND-Konto

Bei einem UND-Konto können alle Entscheidungen nur gemeinsam von den Partnern getroffen werden. Alle Auszahlungen und jede Art von Transaktion auf dem Gemeinschaftskonto sind nur dann möglich, wenn beide Partner zustimmen. Niemand kann alleine über das Girokonto verfügen. Das heißt, es gibt auch keine Möglichkeit, mit der Karte schnell einmal Geld am Automaten abzuheben. Damit ist das UND-Konto wenig alltagstauglich.

Ohnehin wurde diese Art des Gemeinschaftskontos damals eingerichtet, um die Finanzmittel von Gruppen zu schützen, die durch ein wirtschaftliches Interesse miteinander verbunden sind. Das ist zum Beispiel bei einem Verein der Fall. Hier kann eine Entscheidung über die Verfügung der Ausgaben auf dem Vereinskonto nur durch den Vorstand gemeinsam getroffen werden.

Als Ehekonto ist das UND-Konto sogar höchst unpraktisch. Da einer alleine nicht verfügen darf, werden nach dem Tod des Partners automatisch dessen Erben zu Kontoinhabern. Bei Erbschaftsstreitigkeiten hat der Hinterbliebene so keinen Zugriff mehr auf sein Geld.

Das UND-Konto ist generell mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Im Zuge des immer populärer werdenden Onlinebankings bieten viele Banken diese Kontoform nur noch in Sonderfällen oder überhaupt nicht mehr an.

Was ist beim gemeinsamen Girokonto noch zu beachten?

Das Gemeinschaftskonto und die Steuer

Ein Partner-Girokonto zu führen ist aus vielen Gründen praktisch. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn ein Partner einen größeren Betrag aus einer Erbschaft oder der Auszahlung einer Lebensversicherung erwartet. Da bei einem gemeinsamen Konto geteilte Rechte und geteilte Pflichten gelten, betrachtet das Finanzamt die Hälfte dieser Summe als Schenkung an den Partner. Je nach Betrag wird dann Schenkungssteuer fällig.

Während Eheleute die Sache noch relativ locker sehen können, weil der Freibetrag bei 500.000 Euro liegt, müssen Paare ohne Trauschein vorsichtig sein. Über einen Zeitraum von zehn Jahren gelten hier nur 20.000 Euro als Freibetrag. Kommen 200.000 Euro auf das Konto, muss der andere Partner 80.000 Euro versteuern, wobei das Finanzamt 30 % des Betrages ansetzt, was 24.000 Euro Steuern bedeutet!

Übrigens kann die Steuerfalle auch zuschnappen, wenn zwischen den Partnern ein erheblicher Verdienstunterschied besteht. Unverheiratete Paare sollten daher auf jeden Fall ihr Einzelkonto behalten. Kündigt sich bei einem ein großer Geldbetrag an, ist die Summe immer auf das persönliche Bankkonto umzuleiten. Bei einer großen Gehaltsdifferenz sollte der besser verdienende Partner immer nur seinen Anteil an den Haushaltsnebenkosten auf das Familienkonto überweisen.

Wer völlige Transparenz in seiner Beziehung wünscht, erteilt dem Partner für diese Bankverbindung eine Vollmacht. Dafür fällt nie eine Schenkungssteuer an!

Das Gemeinschaftskonto im Erbfall

Stirbt ein Partner, kommt es darauf an, für welches Modell beim gemeinsamen Konto sich das Paar einst entschieden hat. Bei einem Und-Konto treten die Erben an die Stelle des Verstorbenen, was bei schwierigen Familienkonstellationen dazu führen kann, dass der überlebende Partner nicht mehr an das Geld kommt. Über das Oder-Konto kann im Todesfall weiter verfügt werden. Zu beachten ist jedoch, dass Erben Ansprüche auf die Hälfte des Partners anmelden könnten und ausbezahlt werden müssen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Gemeinschaftskonto?

Bei einem Gemeinschaftskonto handelt es sich um ein normales Girokonto, das jedoch statt einem mindestens zwei Kontoinhaber hat.

Lohnt sich ein Gemeinschaftskonto?

Eine gemeinsame Kontoführung lohnt sich immer dann, wenn die Kosten des täglichen Lebens auf beide Partner aufgeteilt werden. Durch die zentrale Organisation auf einem Bankkonto herrscht mehr Transparenz.

Gibt es ein kostenloses Gemeinschaftskonto?

Ein Gemeinschaftskonto ohne Kontoführungsgebühren wird von vielen Banken angeboten. In der Regel handelt es sich dabei um Direktbanken. Ob das Gemeinschaftsgirokonto uneingeschränkt kostenlos ist oder ob doch für einige Leistungen wie zweite Girokarte Gebühren anfallen, listet der Kontenvergleich zuverlässig auf.

Wie kann ich ein Gemeinschaftskonto eröffnen?

Wer sich im Kontenvergleich für eine Bank entschieden hat, kann in den meisten Fällen das Konto direkt im Internet eröffnen. Hierzu wird ein Formular ausgefüllt und anschließend die Legitimation per Videoidentverfahren durchgeführt. Alternativ kann diese Legitimation auch auf der Post stattfinden. Ist die Wahl auf eine Filiale gefallen, wird das Konto alternativ dort bei einem Kundenberater eröffnet.

Welche Unterlagen sind zur Kontoeröffnung bei einem Partnerkonto notwendig?

Die Ausweise beider Partner. Manche Banken verlangen zudem einen Gehaltsnachweis. Sowohl in der Filiale als auch online erhalten Antragssteller in der Regel eine Checkliste mit den erforderlichen Dokumenten.

Muss ich verheiratet sein, um ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen?

Auf keinen Fall. Denn dieses Angebot der Banken beschränkt sich nicht exklusiv auf ein Ehekonto. Jede Art von Paarbeziehung, Wohngemeinschaften oder Vereine können ebenfalls ein gemeinsames Konto eröffnen.

Ist ein gemeinsamer Wohnsitz Pflicht beim Haushaltskonto?

Prinzipiell schon. Einige wenige Banken machen eine Ausnahme und eröffnen ein Gemeinschaftskonto ohne einen gemeinsamen Wohnsitz.

Kann ich mein Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto umwandeln?

Die meisten Banken verlangen, dass für das Haushaltskonto eine neue Kontoeröffnung stattfindet. Einige wenige führen auf Antrag eine Umschreibung durch.

Kann ich ein Depot als Gemeinschaftskonto führen?

Die Partneroptionen sind nicht begrenzt auf ein Girokonto. Auch ein Tagesgeldkonto oder ein Wertdepot können gemeinschaftlich geführt werden.

Wem gehört das Geld auf dem Gemeinschaftskonto?

Beiden Kontoinhabern zur Hälfte, unabhängig davon, welchen Anteil jeder Partner einbezahlt hat.

Kann ich ein Gemeinschaftskonto auch als Familienkonto führen?

Die meisten Banken sehen nur zwei Kontoinhaber vor. Es ist jedoch möglich, eine Vollmacht an Kinder oder andere Angehörige zu erteilen.

Gibt es ein Gemeinschaftskonto ohne Schufa?

Bei den meisten Banken wird standardmäßig die Schufa Abfrage durchgeführt. Hat ein Partner einen negativen Eintrag, wird die Kontoeröffnung meist abgelehnt. Infrage kommt dann noch ein Basiskonto, das auch als Partnerkonto auf Guthabenbasis geführt werden kann.

Welches Gemeinschaftskonto ist das beste?

Im Gemeinschaftskonto Test gibt es viele Banken mit hervorragenden Dienstleistungen. Welches Partnerkonto das beste ist, lässt sich daher nur anhand der persönlichen Ansprüche beantworten.

Wie kann ich ein gemeinsames Konto kündigen?

Ein Gemeinschaftskonto kann jederzeit gekündigt werden, sofern in den AGB der Bank nichts anderes steht. Ein gemeinsames Girokonto kann nur zusammen von beiden Partnern – am besten in Schriftform – gekündigt werden.

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