UND-Konto vs ODER-Konto: Was ist was?
Es gibt unterschiedliche Anlässe, um ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen. Sehr beliebt ist es unter Eheleuten, aber auch in Wohngemeinschaften (siehe dazu WG-Konto). Diesbezüglich gilt es auch die richtige Wahl zwischen einem sogenannten UND-Konto bzw. dem ODER-Konto zu treffen. Denn auch wenn beide die gleiche Funktion haben, gibt es doch hinsichtlich Nutzung und Zugriff einige Unterschiede.
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Inhaltsverzeichnis: UND-Konto vs ODER-Konto
UND-Konto vs ODER-Konto
Das UND-Konto setzt gemeinsamen Zugriff voraus
Ein klassisches UND-Konto kann nur von beiden Kontoinhabern gemeinsam genutzt werden. Das heißt, sämtliche Zahlungsanweisungen oder Aufträge müssen gemeinsam gezeichnet werden.
Sollen weitere Personen Zugriff oder eine Verfügungsvollmacht über das Konto erhalten, müssen ebenfalls die Kontoinhaber gemeinsam die Berechtigung bzw. das Einverständnis dazu zeigen.
Eröffnet einer der beiden ein separates Konto oder ein Depot, wird in der Regel sein Kontomitinhaber darüber informiert.
Damit sind Nutzer dieser Kontoform natürlich auf der sicheren Seite, was den Umgang mit ihren Finanzen betrifft. Andererseits ist zu bedenken, dass sich Zahlungen, Überweisungen und andere Tätigkeiten als sehr kompliziert herausstellen können, wenn immer beide dazu ihr Einverständnis geben müssen.
Wer ist die Zielgruppe für diese Kontoart?
Die passende Zielgruppe eines UND-Kontos sind demnach Zweckgemeinschaften, die nicht unbedingt ein Vertrauensverhältnis zueinander pflegen. Bevorzugt kommt diese Kontoform auch bei Erbengemeinschaften zur Verwendung.
Das ODER-Konto bietet mehr Flexibilität
Die zweite Variante eines Gemeinschaftskontos ist das sogenannte ODER-Konto. Dieses besagt, dass alle Kontoinhaber unabhängig voneinander Zugriff auf das Guthaben erhalten.
Auch Überweisungen oder Daueraufträge bzw. Rückbuchungen und die Aufnahme von Krediten können ohne Zustimmung des zweiten Kontoinhabers verfügt werden.
Das hat den Vorteil, dass eine gemeinsame Haushaltsführung mit einem Haushaltskonto sehr flexibel und mit geringem Zeitaufwand gehandhabt werden können.
Gerade deshalb ist das ODER-Konto auch bei Ehepaaren und Personen, die eine Lebensgemeinschaft führen, sehr beliebt. Allerdings sollten Personen, die dieses Konto in Erwägung ziehen, bedenken, dass auch eine gegenseitige Haftung bei einer eventuellen Schuldung eintreten kann.
Sonderfall Erbschaft
Auch bei einer eintretenden Erbschaft gibt es Unterschiede. Während beim UND-Konto der Zugriff des Partners des Verstorbenen gewährt bleibt, sperrt die Bank bei einem ODER-Konto den Zugriff, bis die Erbschaftsangelegenheiten geregelt sind. Damit ist gerade bei Eheleuten klar, dass der noch lebende Kontoinhaber automatisch allein verfügungsberechtigt ist. Natürlich muss er weiteren Erben den ihnen möglicherweise zustehenden Teil der Verlassenschaft zukommen lassen.
In der Praxis wird das meist so gehandhabt, dass das Konto komplett aufgelöst und das vorhandene Guthaben entsprechend der Erbansprüche aufgeteilt wird. Das hat den Vorteil, dass die ganze Abwicklung – außer es gibt Streitigkeiten zwischen den Erbberechtigten – sehr bequem abgewickelt wird.