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Gemeinschaftskonto in der Steuererklärung – Hier lauern Steuerfallen!

Gemeinschaftskonto in der Steuererklärung – Hier lauern Steuerfallen!

Alessia Pewnew
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Das Wichtigste in Kürze

  • Einzahlungen auf das Gemeinschaftskonto können steuerlich als Schenkung gewertet werden – vor allem bei ungleichen Einzahlungen.

  • Ehe-/Lebenspartner haben hohe Schenkungs-Freibeträge (500.000 € je 10 Jahre), unverheiratete Partner nur 20.000 € je 10 Jahre.

  • Kapitalerträge (z. B. Zinsen) werden meist direkt besteuert; in der Steuererklärung sind sie vor allem dann relevant, wenn Du sie angeben musst/solltest – dann anteilig.

  • Unverheiratete nutzen Freistellungsaufträge getrennt – keinen gemeinsamen wie Ehepaare.

  • Bei hohen Einzahlungen ist es oft besser, diese über Einzelkonten laufen zu lassen und nur den gemeinsamen Anteil zu überweisen.

  • Eine schriftliche Vereinbarung hilft, Eigentum und Aufteilung am Guthaben klar festzuhalten.

Ein Gemeinschaftskonto kann steuerliche Risiken bergen. Bei größeren Einzahlungen eines Kontoinhabers kann das Finanzamt die Hälfte als Schenkung an den anderen werten, was Schenkungssteuer auslöst. Besonders nicht verheiratete Paare mit niedrigem Freibetrag sind betroffen. Unser Ratgeber zeigt, wie du solche Steuerfallen vermeidest.

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Achtung: Bei einem Partnerkonto könnt ihr für Verbindlichkeiten aus dem Konto selbst gemeinsam haften – z. B. bei Dispo, Kontoüberziehung oder offenen Gebühren.

Vorsicht, Schenkungssteuer auf dem Gemeinschaftskonto

Was viele beim Gemeinschaftskonto unterschätzen: Bei größeren Geldeingängen kann das Finanzamt schnell das Thema Schenkungsteuer aufmachen. Geht z. B. Geld aus einer Lebensversicherung oder einem Erbe auf euer Gemeinschaftskonto, kann das als Vermögenszuwachs gewertet werden, an dem beide Kontoinhaber wirtschaftlich beteiligt sind – vor allem, wenn beide frei über das Guthaben verfügen können.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dazu am 29. Juni 2016 (Az. II R 41/14) entschieden, dass in solchen Konstellationen beim „nicht beteiligten“ Kontoinhaber grundsätzlich Schenkungsteuer ausgelöst werden kann. Auf dem Ehekonto ist das meist weniger kritisch, weil Ehe-/Lebenspartner einen hohen Schenkungsfreibetrag haben: 500.000 € je Person innerhalb von 10 Jahren. Entscheidend ist am Ende aber immer, wem das Geld wirtschaftlich zusteht – hilfreich sind daher Nachweise (z. B. Herkunft der Summe) und bei größeren Beträgen eine klare, schriftliche Regelung.

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Hinweis: Überweist du eine größere Summe auf das Einzelkonto deines Partners, kann Schenkungssteuer anfallen – abzüglich des geltenden Freibetrags.

Freibeträge bei der Schenkungssteuer im Vergleich

Beziehungsstatus

Freibetrag für Schenkungssteuer

Ehe- oder Lebenspartner

500.000 € (Steuerklasse I)

Unverheiratete Partner

20.000 € (Steuerklasse III – deutlich niedriger)

Steuerfalle betrifft vor allem unverheiratete Paare

Beim Partnerkonto von unverheirateten Paaren kann das Finanzamt schnell eine Schenkung annehmen: Steuerfrei sind nur 20.000 € je Person (in 10 Jahren).

Beispiel: Überweist dein Partner ein Erbe von 250.000 € aufs Partnerkonto, wird oft zunächst hälftig gerechnet. Dann gelten 125.000 € als „bei dir angekommen“ – abzüglich 20.000 € Freibetrag bleiben 105.000 € steuerpflichtig. Bei Steuerklasse III sind das häufig 30 %31.500 €.

Vorsicht auch bei größeren Überweisungen von deinem Einzelkonto aufs Gemeinschaftskonto oder wenn Depot-Gelder dort landen: Wenn der andere Partner mitverfügen kann, kann das ebenfalls als Schenkung gewertet werden.

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Tipp: Bei unverheirateten Paaren größere Summen lieber aufs Einzelkonto – aufs Partnerkonto nur den gemeinsamen Anteil überweisen. Sonst kann das Finanzamt schnell eine Schenkung annehmen (Freibetrag: 20.000 € / 10 Jahre).

Was du über die Abgeltungssteuer wissen musst

Unverheiratete Paare können für ein Gemeinschaftskonto keinen gemeinsamen Freistellungsauftrag nutzen – dadurch behält die Bank auf Zinsen & Co. meist automatisch Abgeltungsteuer ein (sofern steuerpflichtige Erträge anfallen).

Die Steuerbescheinigung läuft in der Regel auf beide Namen. Die Kapitalerträge werden dann anteilig zugeordnet (oft 50/50, wenn nichts anderes vereinbart ist) und können in der Steuererklärung berücksichtigt werden – auch relevant für die korrekte Kirchensteuer-Zuordnung.

Und ganz praktisch: Wenn ihr größere Beträge länger liegen lasst, lohnt sich meist eher Tagesgeld als ein Girokonto – da gibt’s normalerweise deutlich bessere Zinsen.

Hinweis Icon

Hinweis: Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, kannst du unter Umständen zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer über die Steuererklärung zurückfordern.

Was das Gemeinschaftskonto mit der Kirchensteuer zu tun hat

Ehepaare reichen jeweils die Anlage KAP ein. Hier sind die Kapitalerträge entsprechend ihrer Beteiligungsquote aufgeschlüsselt.

Bei unterschiedlichen Konfessionen ist eine klare Zuordnung der Kapitalerträge wichtig – denn die Kirchensteuer wird personenbezogen erhoben. In der Praxis läuft das meist automatisch: Die Bank fragt das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) ab und behält die Kirchensteuer (falls sie anfällt) direkt ein bzw. führt sie ab – du musst dafür normalerweise nichts extra „ausrechnen“.

Solange der Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist (1.000 € pro Person bzw. 2.000 € bei zusammenveranlagten Ehe-/Lebenspartnern) und ein passender Freistellungsauftrag vorliegt, wird auf diese Erträge üblicherweise keine Abgeltungsteuer – und damit auch keine Kirchensteuer – einbehalten (Stand: 01/2026).

Unser Tipp: Gemeinschaftskonto nur für Haushaltsausgaben

In der Regel ist es unkritischer, wenn das Gemeinschaftskonto vor allem für gemeinsame Ausgaben genutzt wird (Miete, Haushalt, Fixkosten) und größere private Beträge zunächst auf Einzelkonten bleiben.

Mit einem kostenlosen Haushaltskonto, welches nur für Haushaltsausgaben dient, haben auch WGs nichts zu befürchten. Hier organisiert jeder Mitbewohner ohnehin seine Finanzen privat.

Tipp Icon

Tipp: Erwartest du einen größeren Betrag und hast kein eigenes Konto, eröffne ein Girokonto auf deinen Namen und erteile deinem Partner eine Vollmacht.

Fazit

Ein Gemeinschaftskonto kann die Steuererklärung erleichtern – oder komplizierter machen, je nachdem, wie ihr es nutzt. Kapitalerträge (z. B. Zinsen) werden meist anteilig den Kontoinhabern zugeordnet; ob ihr sie in der Steuererklärung extra angeben müsst, hängt vom Einzelfall ab (z. B. ob schon Steuern abgeführt wurden).

Bei unverheirateten Paaren ist vor allem bei ungleichen Einzahlungen Vorsicht angesagt: Wenn eine Person einzahlt und die andere frei mitverfügen kann, kann das als Schenkung gewertet werden. Ehe-/Lebenspartner haben hier deutlich höhere Freibeträge.

Am besten funktioniert es, wenn das Gemeinschaftskonto klar als Fixkosten-Konto läuft und größere private Summen auf Einzelkonten bleiben. Bei Unsicherheit lohnt sich eine kurze Rückfrage beim Steuerberater.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wie wirkt sich ein gemeinsames Bankkonto auf die Steuererklärung aus?

Was passiert steuerlich, wenn einer mehr auf das Partnerkonto einzahlt?

Gilt der Sparer-Pauschbetrag auch für ein Doppelkonto?

Kann man ein Gemeinschaftsgirokonto in der Steuer „umgehen“?

Wie lässt sich Schenkungssteuer bei einem gemeinsamen Konto vermeiden?

Können beide Partner einen Freistellungsauftrag auf ein gemeinsames Konto erteilen?

Wie behandelt das Finanzamt Zinsen auf einem Partnerkonto?

Was ist bei einem Todesfall mit dem gemeinsamen Konto steuerlich zu beachten?

Ist ein Einzelkonto mit Vollmacht steuerlich sinnvoller als ein Gemeinschaftskonto?

Kann man ein gemeinsames Konto rückwirkend steuerlich aufteilen?

Wer trägt die Haftung bei Steuerfehlern?

Muss ein Gemeinschaftskonto in der Einkommensteuererklärung aufgeführt werden?

Wie werden Kapitalerträge gemeldet?

Können Verluste steuerlich geltend gemacht werden?

Wie melde ich das Gemeinschaftskonto beim ELSTER-Formular?

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Ein Gemeinschaftskonto in der Steuererklärung anzugeben, sorgt oft für Unsicherheit. Wie geht ihr damit um? Hast du Tipps oder Erfahrungen, die du teilen möchtest?

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Ich bin Alessia – und ich weiß, wie schnell Geldthemen kompliziert werden können. Deshalb findest Du hier auf Gemeinschaftskonten24.de klare Tipps rund ums gemeinsame Konto. Damit ihr einfach, fair und stressfrei durchs Finanzleben kommt.
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Nadine

Hallo, ich bin Nadine. Wir kriegen bissl Zinsen auf dem gemeinsamen Konto. Muss ich das in der Steuererkl. extra angeben? Hab keine Lust auf Stress…

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